Diese Förderungen für Kärntner Unternehmen gibt es ab Sommer/Herbst 2023

Neue Förderungen für Kärntner Unternehmen im Sommer/Herbst 2023

von Ines Fritz

Hast du gerade erst dein Unternehmen gegründet oder willst du in Digitalisierung, eine neue Geschäftsausstattung oder deine Weiterbildung investieren?

In diesem Artikel findest du eine Übersicht über interessante Fördermöglichkeiten für Kärntner Unternehmen und wie dich die Wirtschaftskammer Kärnten als Mitglied in Sachen Förderungen unterstützt!

Wichtig: Dieser Blogartikel ist in Zusammenarbeit mit WKK-Experten Mag. Alfred Puff entstanden und ersetzt keine persönliche Förderberatung. Förderprogramme sind oft zeitlich begrenzt und können sich laufend ändern. Als Wirtschaftskammermitglied wirst du umfassend beraten. Mehr Informationen findest du am Ende des Artikels.

Energiekostenpauschale – Antrag bis 30. November Antrag möglich!

Bis 30. November 2023 kannst du den Antrag für die Energiekostenpauschale stellen. Berechtigt sind Unternehmen mit einem Jahresumsatz bis zu 400.000 Euro im Jahr 2022.

Sofern du einen USP-Zugang besitzt, kannst du den Antrag unkompliziert online stellen. Alle Infos und Antragstellung findest du unter: https://www.energiekostenpauschale.at/

Förderungen für die Tourismusbranche

Unterstützung für diese Branche gibt es sowohl von der ÖHT, einer Bundesförderstelle für Tourismusbetriebe, als auch vom KWF (Kärntner Wirtschaftsförderungsfonds).

Seit mehreren Monaten bieten diese Förderstellen neue Programme an, wobei teilweise die Inanspruchnahme eines kostengünstigen Kredits Voraussetzung für einen Zuschuss ist (bei großen Projekten ab EUR 500.000,-)

Mehr Infos: Tourismusförderungen des KWF und Förderungen und Unterstützungen der ÖHT.

Sowohl für die Tourismusbranche als auch für andere kleine Unternehmen sind die folgenden Förderungen interessant:

Förderungen des KWF

Die Programme des KWF sind teilweise branchenunabhängig, in vielen Fällen werden Kleinst- und Kleinunternehmen gefördert. Nachhaltigkeit steht immer mehr im Fokus und wird dementsprechend verstärkt unterstützt.

Seit Anfang August 2023 gibt es neue beantragbare Förderungen. Dabei handelt es sich um einige Nachfolgeprogramme mit teilweise geänderten Fördervoraussetzungen.

Digitalisierungsförderung

Das Programm „Digitalisierungs.IMPULS“ des KWF könnte für dich interessant sein, wenn du eine neue Website erstellen möchtest oder eine Modernisierung bzw. einen Ausbau deines bestehenden Onlineauftritts planst.

Gefördert werden im Rahmen dieses Programmes unter anderem Webshops, IT-Sicherheit und Projekte, die zur Digitalisierung deines Unternehmens beitragen.

Du kannst diese Förderung beantragen, wenn du ein Kleinst- oder Kleinunternehmen hast und sich die förderbaren Kosten auf mindestens 5.000,00 Euro belaufen. Dabei kannst du eine Förderung von max. 50 % der Projektkosten und maximal 25.000 Euro Zuschuss bekommen.

Förderungen für Kleinunternehmen

Das Nachfolgeprogramm des Kleinunternehmerzuschusses nennt sich KLEINST.Invest und kommt für viele Investitionen und Branchen in Frage.

Gefördert werden können Projekte ab 10.000 Euro förderbare Kosten, dieser Zuschuss ist mittlerweile jedoch nur noch für Kleinstunternehmen beantragbar. Darunter fallen Unternehmen mit unter 10 Beschäftigten mit bis zu zwei Millionen Euro Jahresumsatz.

Was im Gegensatz zum Vorgänger jedoch besser ist: Du kannst nun auch Gebrauchtes, wie zum Beispiel eine gebrauchte Geschäftsausstattung, fördern lassen.

Die Förderung beträgt dabei zwischen 5 % und 15 % der Projektkosten, abhängig vom Standort und dem Gründungszeitpunkt deines Unternehmens. Bist du zum Beispiel Jungunternehmerin, hast vor zwei Jahren gegründet und deine Firma im ländlichen Bereich außerhalb einer Bezirksstadt, beträgt die Förderung 15 %.

Qualifizierungsförderungen

Der KWF fördert weiterhin die branchenrelevante Qualifizierung von Unternehmern und Unternehmerinnen über das Programm „Qualifizierungs.IMPULS“ (früher „Qualifizierungscheck“).

Es sind Aus- und Weiterbildungen bei zertifizierten Bildungseinrichtungen förderbar und du kannst 50 % der Kosten zurückbekommen. Der Projektzeitraum beträgt bis zwei Jahre und du kannst auch mehrere kleine Aus- oder Weiterbildungen in dieser Zeit absolvieren und fördern lassen.

Die Kosten für die Qualifizierung müssen mindestens 1000,00 Euro betragen,  Gefördert werden Projekte bis maximal 16.000,00 Euro.

Förderungen für Unternehmen: Die Wirtschaftskammer Kärnten ist für dich da!

Fördermöglichkeiten in Kärnten im Bereich Nachhaltigkeit und Ökologisierung findest du HIER. Noch mehr Infos, wie genau du eine Förderung beantragen musst und häufige Fragen findest du in diesem Artikel: Förderungen für Kärntner Unternehmen.

Die Wirtschaftskammer Kärnten berät dich zu allen relevanten Förderungen. Eine Beratung kannst du gerne unter 05 90 904 – 777 buchen.

(c) moquai86 - stock.adobe.comKelag-Strompreiserhöhung – Was müssen Unternehmen jetzt tun?
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