Das Team vom Servicezentrum der WK Kärnten.

Förderungen für Kärntner Unternehmen: Geld zurück für Investitionen, Personal, Weiterbildung und Co!

von Ines Fritz

Wusstest du, dass du als Kärntner Unternehmer:in eine Förderung bekommen kannst, wenn du eine größere Investition tätigst, als EPU dein Team erweitern willst oder wenn du online (noch) sichtbarer werden willst?

Welche Förderungen für dich in Frage kommen und wie du am schnellsten dazu kommst, erfährst du hier im Überblick!

Wichtig: Dieser Blogartikel ist in Zusammenarbeit mit dem WKK-Experten Mag. Alfred Puff entstanden und ersetzt keine persönliche Förderberatung. Förderprogramme sind oft zeitlich begrenzt und können sich laufend ändern. Als Wirtschaftskammermitglied wirst du umfassend beraten. Mehr Informationen findest du am Ende des Artikels.

Förderberatung bei der Wirtschaftskammer Kärnten

Woher kommt eigentlich das Geld für die Förderungen und wer ist dafür zuständig?

Die Fördergelder kommen hauptsächlich von Förderstellen auf Bundesebene (z. B. ÖHT, AWS) oder Landesebene (z. B. KWF), die laufend Förderprogramme entwickeln. Es gibt Förderprogramme, die über mehrere Jahre laufen, spontane Programme mit einer kurzen Laufzeit und sogenannte „Calls“, die für Projekten zu bestimmten Themen gelten.

Es ist gar nicht so einfach herauszufinden, welche Förderungen es gibt und wie die Voraussetzungen und Details dafür aussehen!

Daher hilft dir die Wirtschaftskammer Kärnten als Mitglied dabei, diese Förderungen ausfindig zu machen und berät dich bei der Antragstellung und Abwicklung.

Was du jetzt schon wissen solltest: In 90 % aller Förderungen ist es wichtig, dass du den Antrag stellst, bevor du dein Vorhaben oder Projekt umsetzt. Bitte erkundige dich daher auch immer vorher, ob es eine passende Förderung gibt.

Was kann alles gefördert werden?

Es gibt viele Projekte, die du als Kärntner Unternehmer:in fördern lassen kannst.

Zum Beispiel, wenn du eine größere Summe in deine Büroausstattung oder Geschäftslokal investieren möchtest oder eine Website erstellen lassen möchtest. Das umfasst sowohl Erstinvestitionen als auch Modernisierungsmaßnahmen.

Im Folgenden findest du einen Überblick über die verschiedenen Förderungen.

Investitionsförderungen

Unter die sogenannten Investitionsförderungen fallen zum Beispiel Maschinen im Handwerkbereich oder der Gastronomie und bauliche Maßnahmen. In der Regel werden Projekte ab einer Investition von 10.000 Euro gefördert, die ins Anlagevermögen aktiviert wird – dabei ist immer die Summe entscheidend!

Fahrzeuge sind leider von den meisten Förderungen ausgenommen. Aber auch da gibt es Ausnahmen, wie z.B. für Nutzfahrzeuge oder für Taxiunternehmen und Fahrschulen, die den Fuhrpark mit Elektroautos aufstocken.

Im Allgemeinen werden in vielen Förderprogrammen speziell Kleinunternehmen gefördert – das häufigste Programm ist z. B. der Kleinunternehmerzuschuss für Investitionen zwischen 10.000 und 100.000 Euro. Aber Achtung, dieser läuft bis Jahresende 2023 aus!

Digitalisierungförderungen (z. B. für die Website)

Hast du vor, eine größere Summe in deinen Online-Auftritt zu investieren und willst zum Beispiel von einer Werbeagentur einen Webshop aufbauen lassen?

Im Rahmen der oben genannten Investitionsförderung kannst du auch Projekte für die Online-Sichtbarkeit ab einer Summe von 10.000 Euro fördern lassen oder als Teil eines Gesamtprojektes mit förderbaren Kosten von insgesamt mindestens EUR 10.000,-.

Jedoch kannst du nicht nur eine Förderung bekommen, wenn du etwas umsetzen lässt, sondern auch, wenn du dich beraten lässt! Dafür gibt es eigene Programme wie KMU.digital.

Auch die Wirtschaftskammer Kärnten selbst bietet immer wieder spontane Förderprogramme wie die aktuelle Turboförderung. Damit kannst du auch kleinere Projekte ab 1000 Euro Auftragswert fördern lassen. Die Antragstellung erfolgt nach Projektumsetzung und kann bis längstens 30. 6. 2023 erfolgen.

Achtung: Es gibt ein begrenztes Budget und es gilt das „first come – first served“-Prinzip!

Personal

Wenn du neues Personal anstellen oder deinem Team eine Aus- oder Weiterbildung ermöglichen willst, kannst du dies fördern lassen, wenn du bestimmte Voraussetzungen erfüllst.

Als EPU gibt es eine attraktive Förderung, wenn du erstmals eine neue Mitarbeiterin oder einen neuen Mitarbeiter einstellst: Mit der „Beihilfe für Ein-Personen-Unternehmen“ bekommst du ein Jahr lang einen Teil des Bruttolohns deines neuen Teammitglieds zurück kannst auch noch vom Land Kärnten eine Förderung erhalten!

Bei Personalförderungen gibt es besonders viele Details, Kriterien und Einschränkungen. Einen guten ersten Überblick bekommst du auf dieser Seite: Förderbare Projekte zu Personalaufbau und -einstellung

Wie immer gilt: Bitte informiere dich über eine mögliche Förderung, bevor du dein neues Personal fix einstellst!

Aus- und Weiterbildung von Unternehmer:innen

Wenn du dich als Unternehmer:in weiterbilden möchtest, hast du die Möglichkeit, eine Förderung zu bekommen, zum Beispiel mit dem „Qualifizierungsscheck“ der Kärntner Wirtschaftsförderungs Fonds (KWF).

Dabei gibt es bestimmte Kriterien, die du beachten musst: du musst Unternehmer im Haupterwerb sein und die Weiterbildung bei zertifizierten Anbietern in Anspruch nehmen. Die Weiterbildungsmaßnahmen müssen mehr als 1000 Euro kosten. Ob du diese Förderung überhaupt beanspruchen kannst, ist auch von der Größe deines Unternehmens abhängig.

Förderungen für Umwelt und Nachhaltigkeit

Möchtest du für dein Bürogebäude eine thermische Gebäudesanierung vornehmen lassen, deine Ölheizung durch eine Biomasseheizung ersetzen oder auf eine Wärmepumpe umrüsten?

Es gibt viele Programme in den Bereichen Umwelt, Nachhaltigkeit und (erneuerbare) Energien. Darunter fallen nicht nur Umsetzungsleistungen: Auch wenn du dich bei diesen Themen von Profis beraten und unterstützen lässt, kannst du teilweise sehr viel Geld zurückbekommen!

Wer kann Förderungen beantragen?

Grundsätzlich kann jedes Unternehmen Förderungen beantragen – allerdings gibt es in Förderprogrammen immer diverse Voraussetzungen, Kriterien und Einschränkungen. Als Mitglied kannst du dich bei der Wirtschaftskammer Kärnten jederzeit erkundigen, ob du dein Vorhaben fördern lassen kannst.

Förderungen beantragen: 3 wichtige Schritte

Hast du ein konkretes Projekt oder Vorhaben, von dem du denkst, dass du es fördern lassen könntest?

Dann gehst du am besten so vor:

Schritt 1 – Informationen zusammentragen: Mach dir Notizen zu Umfang und Details deines geplanten Projekts (Beratungsleistung, Umsetzungsleistung, Projektbeginn, Projektdauer) und schätze ab, welche Kosten in welcher Höhe dafür voraussichtlich anfallen werden.

Schritt 2 – Förderung ausfindig machen & Kriterien checken: Recherchiere, welche Förderung für dich in Frage kommen könnte. Du findest viele Informationen online auf der Infoseite über Förderungen. Wenn erforderlich, vereinbare einen Termin für eine umfassende Förderberatung bei der Wirtschaftskammer Kärnten.

Schritt 3: Förderantrag stellen: In der Regel ist es wichtig, dass du den Antrag bei der Förderstelle einreichst, bevor das Projekt losgeht, das heißt, bevor du überhaupt jemanden beauftragt hast! Nur in sehr wenigen Ausnahmefällen können Förderungen auch im Nachhinein beantragt werden. Beim Ausfüllen des Antrages kann dich die Wirtschaftskammer Kärnten bis zu einem gewissen Ausmaß beraten.

Schritt 4: Zusage oder Absage der Förderstelle

Jetzt heißt es einmal abwarten! Allerdings bekommt man nicht immer gleich eine Zusage oder Absage. Bei manchen Programmen erfolgt die Entscheidung erst nach Projektdurchführung. Es gibt keinen Rechtsanspruch auf eine Förderung.

Wichtig für dich: Sobald du den Antrag eingereicht bzw. abgeschickt hast, kannst du bereits mit der Umsetzung deines Projekts beginnen! Es gibt aber ganz vereinzelt Programme, wo man die Entscheidung der Förderstelle abwarten muss.

Häufige Fragen zu Förderungen

Habe ich einen Anspruch auf eine Förderung, wenn ich alle Voraussetzungen dafür erfülle?

Nein, es gibt keinen gesetzlichen Anspruch auf Förderung. Ob du die Förderung bekommst, wird von der Förderstelle individuell beurteilt. Zudem kann es bei Förderungen mit begrenztem Budget auch vorkommen, dass der Fördertopf einfach erschöpft ist und du deshalb kein Geld mehr zurückbekommst.

Kann ich alle Förderungen direkt bei der Wirtschaftskammer Kärnten beantragen?

Der Förderantrag muss von dir immer bei der jeweiligen Förderstelle selbst eingereicht werden. Die Wirtschaftskammer Kärnten unterstützt dich dabei beratend und bis zu einem gewissen Ausmaß auch bei der Antragstellung.

Ich habe letztes Jahr in Summe über 10.000 Euro in bauliche Maßnahmen für mein Bürogebäude und die -ausstattung investiert. Kann ich dafür im Nachhinein eine Investitionsförderung beantragen?

Nein, denn in der Regel müssen Förderungen schon vor Projektbeginn beantragt werden. Nur in wenigen Fällen (hauptsächlich bei Umweltinvestitionen) ist eine Antragstellung im Nachhinein möglich.

Wie oft kann ich eine Förderung in Anspruch nehmen? Geht das auch für mehrere verschiedene Projekte hintereinander? Und kann ich auch eine Investitionsförderung in zwei aufeinanderfolgenden Jahren beantragen?

Grundsätzlich kannst du für jedes Projekt ein Förderantrag stellen, wenn du die Voraussetzungen laut Förderrichtlinie erfüllst. Es gibt aber manchmal Einschränkungen, dass z. B. erst nach Ablauf von 12 Monaten seit letzter Antragstellung wieder ein Antrag gestellt werden kann oder nur ein Antrag im Kalenderjahr.

Ich möchte für mein Unternehmen ein paar teure Maschinen gebraucht kaufen, um Geld zu sparen. Bekomme ich dafür eine Förderung, wenn ich über 10.000 Euro investiere?

Gebrauchtes ist nicht grundsätzlich von der Förderbarkeit ausgeschlossen. In der jeweiligen Förderrichtlinie ist geregelt, ob nur Neuinvestitionen gefördert werden oder auch Gebrauchtes.

Ich habe vor, eine größere Investition zu tätigen, werde aber nicht über 10.000 Euro kommen. Kann ich trotzdem einen Förderantrag stellen?

Im Allgemeinen werden Investitionen ab 10.000 Euro gefördert. Es kann aber immer wieder Ausschreibungen von Förderstellen geben, bei denen die Untergrenze niedriger ist. Am besten kontaktierst du vor Projektbeginn die Wirtschaftskammer Kärnten und erkundigst dich, ob es für dein geplantes Vorhaben eine Förderung gibt.

Ich bin nebenberuflich selbstständig und beziehe mein Haupteinkommen durch eine Pension bzw. bin Angestellte:r oder Arbeiter:in. Kann ich trotzdem eine Förderung bekommen?

Das hängt von der jeweiligen Förderrichtlinie ab. Von der Voraussetzung, ausschließlich unternehmerisch tätig zu sein bis zur Bestimmung, dass dies unerheblich ist, ist alles möglich.

Eine Beratung bei der Wirtschaftskammer Kärnten kannst du gerne unter 05 90 904 – 777 buchen.

Eine Urheberrechtsverletzung kann empfindlich teuer werden!Urheberrecht und Urheberrechtsverletzung: Das musst du beachten!
Schutz & Service 2023Personal & Arbeitsrecht: Diese Punkte musst du als Arbeitgeber:in beachten!