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Kelag-Strompreiserhöhung – Was müssen Unternehmen jetzt tun?

von Ines Fritz

In den letzten Wochen haben viele Unternehmen ein Schreiben der Kelag erhalten und sind vor die Wahl gestellt worden, entweder im alten Vertrag („Bestandskundentarif“) zu bleiben und eine Preiserhöhung zu akzeptieren oder auf einen neuen Tarif („Kelag Strom Vorteil“ oder „Kelag Wärmepumpe Vorteil“) umzusteigen.

In der Wirtschaftskammer Kärnten trudeln seitdem täglich Anrufe ein, da sich bei Mitgliedern viele Fragen ergeben:

  • Darf die Kelag die Preise einfach so erhöhen?
  • Was soll ich als Unternehmer:in jetzt konkret tun?
  • Wie finde ich heraus, welcher Stromtarif für mich am besten ist und kann mir die Wirtschaftskammer Kärnten dabei helfen?

Kelag Strompreiserhöhung – worum geht’s im Schreiben der Kelag überhaupt?

Grundsätzlich ist die Kelag in Sachen Strompreiserhöhung kein Einzelfall: Mehrere Energieanbieter haben in der jüngsten Vergangenheit ihre Preise erhöht.

Anders ist bei der Kelag nur, dass du als Kundin oder Kunde nicht nur die Wahl hast, die Erhöhung zu akzeptieren oder zu kündigen. Es gibt noch eine dritte Wahlmöglichkeit, nämlich in einen neuen Tarif zu wechseln.

Dürfen Anbieter die Strompreise einfach so erhöhen?

Ja, Energieanbieter wie die Kelag dürfen die Energiepreise erhöhen, sind dabei aber an gewisse Vorgangsweisen gebunden. Sie müssen es ihren Kundinnen und Kunden vorab mitteilen und ihnen die Möglichkeit geben, darauf zu reagieren.

Welche soll ich als Unternehmer:in tun, nachdem ich das Schreiben der Kelag erhalten habe und welche Möglichkeiten gibt es?

Wenn du das Schreiben der Kelag bekommen hast, solltest du es auf jeden Fall nicht ignorieren, sondern prüfen, was für dich aus unternehmerischer Sicht am besten ist.

Du hast dabei vier Möglichkeiten:

  1. Du kannst den Vertrag unwidersprochen aufrechterhalten, also im alten Vertrag bleiben.
  2. Du kannst dem Vertrag widersprechen. Das ist gleichzeitig eine Kündigung und die Kelag wird die Energielieferung per 31. 10. 2023 einstellen. Das heißt, wenn du widersprichst, musst du dir parallel einen neuen Stromanbieter suchen.
  3. Du schließt einen neuen Liefervertrag ab, den angebotenen „Vorteilstarif“ mit 16.5 c/kwh netto
  4. Du schließt den Normalen Tarif – flexibel mit 20,7 c/kwh netto hier kann der Preis steigen oder fallen.

Für welche der vier Möglichkeiten soll ich mich als Unternehmer:in entscheiden und woher weiß ich, wie ich am besten aussteige?

Darauf gibt es keine schnelle oder pauschale Antwort.

Es zahlt sich jedenfalls aus, im ersten Schritt mit dem Gewerbe-Tarifkalkulatur der E-control zu checken, ob es einen günstigeren Stromanbieter gibt.

Dabei solltest du allerdings nicht nur auf den Preis und das Angebot schauen, sondern auch die Bedingungen genau prüfen und vergleichen:

  • Gibt es eine Bindungsfrist?
  • Gibt es eine Preisgarantie?
  • Wie sehen die Kündigungstermine und Kündigungsfristen aus?

Beim neuen „Vorteilstarif“ der Kelag ist von einer Bindungsfrist von 12 Monaten und von Preisgarantie die Rede. Was bedeutet das?

Das ist die Mindestvertragsdauer und bedeutet, dass du für 12 Monate an den Vertrag gebunden bist. Der Vorteil ist, dass es auch eine Preisgarantie gibt. Nach den 12 Monaten könnten die Preise allerdings erhöht werden.

In vielen bestehenden Verträgen gibt es keine Mindestvertragsdauer bzw. Bindungsfrist und keine Preisgarantie. Du kannst den Vertrag jederzeit unter Einhaltung einer Kündigungsfrist zu einem bestimmten Kündigungstermin auflösen. Preise können erhöht werden, aber auch Senkungen müssten weitergegeben werden.

Deinen aktuellen Vertrag kannst du im Kundenportal der Kelag aufrufen.

Fristen und nächste Schritte: Was genau muss ich jetzt wann konkret tun?

  1. Im alten Vertrag („Bestandskundenvertrag“) bleiben: Du musst gar nichts tun.
  2. Zum „Vorteilstarif“ wechseln: Du musst das Angebot bis 31. 7. 2023 annehmen. Das funktioniert per QR-Code auf dem Kelag-Schreiben, online oder via Anruf bei der Kelag. Nach dem 31. 7. 2023 ist das Angebot für diesen Vertrag nicht mehr aufrecht.
  3. Widersprechen und Stromanbieter wechseln: Wenn du den Anbieter wechseln möchtest, kannst du innerhalb von vier Wochen nach Erhalt des Schreibens widersprechen und den Vertrag somit auflösen. Die Kelag beliefert dich im Anschluss noch bis 31. 10. 2023 mit Strom Du musst dich parallel um einen alternativen Anbieter kümmern, damit du danach mit Strom versorgt wirst.
  4. Stromanbieter später wechseln. Du hast auch die Möglichkeit, im alten Vertrag mit Preiserhöhung zu bleiben und den Stromanbieter erst später zu wechseln. Das kannst du jederzeit durchführen, musst aber Kündigungsfrist und Kündigungstermine beachten.

Wo bekomme ich einen neuen Anbieter her, wenn ich wechseln will?

Eine Suche ins Blaue ist oft schwierig, weil man dabei oft nur regionale Stromanbieter berücksichtigt und bei allen einzeln recherchieren müsste.

Wie schon oben erwähnt, solltest du dich daher erst beim Gewerbe-Tarifkalkulator der E-control schlau machen und die Angebote genau prüfen und vergleichen.

Ich habe gelesen, dass es eine Grundversorgung für Kleinunternehmen gibt, was bedeutet das und kann ich diese in Anspruch nehmen?

Was viele nicht wissen: Verbraucher:innen und Kleinunternehmen haben unter bestimmten Voraussetzungen einen Anspruch auf die gesetzlich geregelte Grundversorgung. Wenn du also ein Unternehmen hast und die Bedingungen erfüllst, zahlst du das, was ein Großteil der Kundinnen und Kunden bei einem Anbieter zahlt und musst außerdem mit Strom versorgt werden.

Der Grundversorgungstarif variiert von Stromanbieter zu Stromanbieter und muss transparent von den Anbietern dargestellt werden.

Die Grundversorgung ist nicht automatisch und zwangsläufig günstiger als andere Tarife, für manche Kleinunternehmen hat es sich jedoch bereits ausgezahlt zu wechseln.

Welche Möglichkeiten habe ich als Unternehmer:in, um die steigenden Energiekosten besser bewältigen zu können? Gibt es hier Zuschüsse oder Förderungen?

Ja, es gibt ein Förderprogramm der Bundesregierung, das sowohl den Energiekostenzuschuss als auch eine Pauschale für Kleinunternehmen enthält. Weitere Informationen findest du hier: Energiekostenzuschuss 2 und Energiekostenpauschale für Kleinunternehmen

Beide Zuschüsse sind aktuell noch nicht beantragbar.

Von welchen Stellen wird mir geholfen? Was kann die Wirtschaftskammer Kärnten für mich als Mitglied tun?

Wenn du Stromtarife vergleichen und den billigsten Strompreis ermitteln willst, benutzt du wie erwähnt am besten den Gewerbe-Tarifkalkulator der E-control.

Es steht jeder Stromkundin und jedem Stromkunden außerdem frei, sich bei Streitigkeiten mit Stromanbietern an die Schlichtungsstelle der E-control zu wenden, sofern vorab versucht wurde, sich mit dem Anbieter zu einigen.

Auch die Wirtschaftskammer Kärnten arbeitet mit der E-Control zusammen, wenn es um die Überprüfung von Strompreisrechnungen geht.

Wenn du Fragen zum Stromvertrag (Gültigkeit des Vertrages, Kündigungstermin etc.) hast oder dich zum Thema Energiekostenzuschuss beraten lassen möchtest, kannst du dich als Mitglied jederzeit an die Wirtschaftskammer Kärnten wenden.

Tipp:

Sprechtag zu den Themen „Stromrechnung & Stromtarife“

Haben Sie Fragen zu ihrer Stromrechnung bzw. zu Stromtarifen? Dann nutzen Sie unseren Sprechtag am 24. Juli 2023, 13 bis 17 Uhr in der Wirtschaftskammer Kärnten, Europaplatz 1, 9020 Klagenfurt.

Stromexperte DI Anton Knees  steht Ihnen für Fragen kostenlos zur Verfügung.

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