Eine Urheberrechtsverletzung kann empfindlich teuer werden!

Urheberrecht und Urheberrechtsverletzung: Das musst du beachten!

von Ines Fritz

Du willst eine Osterkarte, Weihnachtsgrüße oder einen Newsletter an deine Kundschaft schicken und brauchst ein schönes Bild für deine Postkarte oder dein E-Mail.

Du googelst nach einem Foto und schickst es mit ein paar netten Zeilen an deine Kunden und alle sind glücklich und zufrieden. Oder?

Das solltest du auf keinen Fall tun!

Wenn du fremde Inhalte aus dem Internet verwendest, kann es sein, dass du eine Urheberrechtsverletzung begehst und damit einhergehend drohen empfindliche Strafen!

Was kannst du tun, um dich davor zu schützen? Und was, wenn das Kind schon in den Brunnen gefallen ist? – In diesem Artikel bekommst du die volle Übersicht!

Wichtig: Dieser Artikel ist in Zusammenarbeit mit WKK-Experten Mag. Martin Sablatnig (Teamleiter, Rechtsservice) entstanden. Es ersetzt jedoch keine Beratung bei der Wirtschaftskammer Kärnten. Diese kannst du gerne unter 05 90 904 – 777 buchen.

Was ist das Urheberrecht?

Das Urheberrecht entsteht automatisch, wenn ein Werk (z. B. ein Bild, Text, Lied, Filme) geschaffen und veröffentlicht wurde. Das heißt, es braucht nirgends extra eingetragen werden.

Es ist dabei egal, ob es sich um Werke handelt, die offline oder online entstanden sind, wie zum Bespiel Computerprogramme und Layouts.

Wichtig zu wissen: Das Urheberrecht kann nicht übertragen oder abgekauft werden – nur die Nutzungsrechte! Das gilt auch für den Fall, wenn du von einer Werbeagentur Logo, Designs oder Text erstellen lässt – dazu findest du in den FAQ noch mehr Informationen!

Wann spricht man von einer Urheberrechtsverletzung

Der Urheber oder die Urheberin kann darüber entscheiden, was mit ihrem oder seinem Werk passiert und ob es von anderen verwendet werden darf.

Wenn andere dieses Werk nun ohne Erlaubnis verwenden, ist dies eine Urheberrechtsverletzung.

Ein Beispiel: Der Fotograf Schmidt fotografiert gerne Landschaften und veröffentlicht die Bilder auf seiner Website, auf Facebook oder Instagram. Diese Fotos dürfen von anderen ohne Zustimmung von Herrn Schmidt nicht einfach heruntergeladen und weiterverwendet werden!

Das Urheberrecht ist jedoch nicht auf Unternehmen beschränkt, sondern gilt auch für Privatpersonen.

Inspiration, Nachahmung, Urheberrechtsverletzung

Bei Fotos ist es noch relativ einfach, festzustellen, ob und wann es sich um eine Urheberrechtsverletzung handelt.

Aber wo genau liegt die Grenze bei Texten, Logos und Co. und worauf solltest du dabei achten?

Hier gestaltet es sich etwas schwieriger und oft muss im konkreten Einzelfall entschieden werden, ob es sich um eine Urheberrechtsverletzung handelt.

Copy-Paste ist grundsätzlich nicht erlaubt: Du darfst etwa keine Disney- oder andere bekannte Comicfigur auf deiner Website verwenden oder einen fremden Text 1:1 aus dem Internet kopieren und als deinen ausgeben.

Was du auch nicht darfst, ist, dein Logo oder deinen Auftritt so zu gestalten, dass du mit einer anderen (bestehenden) Marke verwechselt werden könntest.

In den meisten Fällen wirst du rechtlich auf der sicheren Seite sein, wenn du zum Beispiel ein Logo mit der Hand ohne Vorlage zeichnest oder einen Text selbst schreibst. Du kannst dich auch im Internet inspirieren lassen, jedoch das, was du erschaffst, muss ein Werk mit „neuer Qualität“ sein.

Konsequenzen einer Urheberrechtsverletzung

Urheber kontrollieren oft sehr genau, ob ihre Werke irgendwo ohne ihre Zustimmung verwendet werden. So kann es auch schnell zu einer Abmahnung kommen!

Wirtschaftskammer-Rechtsexperte Mag. Martin Sablatnig fasst die möglichen Konsequenzen wie folgt zusammen: „Der Urheber kann Ansprüche auf Unterlassung, Beseitigung, ein angemessenes Entgelt und Schadenersatzansprüche geltend machen. Im Fall der erfolgreichen Klage kann er sogar die Veröffentlichung des Urteils in einer Tageszeitung fordern, was extrem teuer werden kann.

Bei sogenannten Immaterialgüterrechtsstreitigkeiten sind die Rechtsanwaltskosten und Gerichtsgebühren auf Grund des Streitwertes von bis zu EUR 43.200 sehr hoch.“

Den ganzen Text und weitere Infos zu Urheberrecht und Urheberrechtsverletzung findest du hier: Hochkonjunktur bei Abmahnungen wegen Urheberrechtsverstößen!

Wie du siehst, können empfindlich hohe Kosten auf dich zukommen, wenn du eine Urheberrechtsverletzung begehst, du solltest in diesem Bereich also besonders aufpassen!

Aber wie sieht es eigentlich umgekehrt aus – wenn du Urheberin oder Urheber bist?

Musst du deine Werke schützen?

Wenn du ein Werk erschaffst und veröffentlichst, hast du natürlich genauso ein Urheberrecht. Wie schon anfangs erwähnt, entsteht das Urheberrecht automatisch und muss nicht extra eingetragen werden.

Du kannst dein Werk unter Umständen absichern und markenrechtlich schützen lassen – zumindest wenn es sich z. B. um ein Logo handelt, bei Texten oder Musikstücken ist das nicht möglich.  Ob dies für dich bzw. dein Unternehmen sinnvoll ist, kann pauschal nicht beantwortet werden.

Ein markenrechtlicher Schutz ergibt jedenfalls nur dann Sinn, wenn deine Marke für deinen Betrieb eine hohe Bedeutung hat, einzigartig ist und du sie auch aktiv verwendest!

Das solltest du tun, wenn dein Werk vervielfältigt oder kopiert wurde!

Wenn du feststellst, dass eine andere Person oder Unternehmen deine Fotos, Videos, Texte etc. ohne deine Zustimmung verwendet oder kopiert kannst du dagegen vorgehen:

  • Als erstes ist es wichtig, dass du Beweise sicherst, z. B., indem du Screenshots machst.
  • Dann solltest du herausfinden, wer die Urheberrechtsverletzung begangen hat und ob er oder sie überhaupt greifbar für dich ist. Teilweise werden auch von Plattformen selbst Beiträge gelöscht, wenn ein Urheberrechtsverstoß vorliegt.
  • Du kannst als nächstes entweder selbst eine Unterlassung auffordern – eine einfache Kontaktaufnahme mit der Aufforderung, die Texte oder Bilder nicht mehr weiter zu verwenden genügt in dem Fall. Du kannst zudem eine Unterlassungserklärung einfordern und angemessene Kosten verlangen.
  • Es steht dir aber auch frei, eine Anwältin oder einen Anwalt zu beauftragen: Diese:r wird schriftlich zur Unterlassung auffordern und angemessene Schadenersatzansprüche einfordern.

Für alle Fragen rund um das Thema Urheberrecht und Urheberrechtsverletzung stehen dir als Mitglied die Expertinnen und Experten der Wirtschaftskammer Kärnten gerne zur Verfügung. Im Zweifel kannst du dich gerne beraten lassen und Tipps für die weitere Vorgehensweise holen!

Häufige Fragen zu Urheberrecht und Urheberrechtsverletzung

Wenn ich keine fremden Inhalte verwenden darf, heißt das, ich muss jetzt jeden einzelnen Text selbst schreiben und jedes Foto für meine Website selber machen?

Grundsätzlich ja, außer die Urheberin oder der Urheber räumt dir die Rechte für die Nutzung ein.

Kann ich als Unternehmer:in für meine Website Bilder verwenden, die von kostenlosen Plattformen (wie Pixabay, Unsplash, Pexels etc.) angeboten werden?

Ja, wenn du die Nutzungsbedingungen PENIBEL einhältst. Du musst diese für jedes Bild einzeln kontrollieren und die Unterlagen so lange aufbewahren, wie das Bild online ist.

Ich habe von einer Fotografin Bilder für meine Website machen lassen. Darf ich diese auch für Facebook oder meine Firmenpräsentationen und Drucksorten wie Folder verwenden?

Das hängt von der konkreten Vereinbarung ab. Wenn du schon vorher weißt, dass du deine Bilder nicht nur für die Website, sondern auch für andere Zwecke verwenden möchtest, solltest du das mit der Fotografin vereinbaren.

Eine Werbeagentur hat für mich ein Logo erstellt und schreibt meine Websitetexte – Wem gehören das Logo und die Texte?

Die Werbeagentur ist die Urheberin und nur die Nutzungsrechte können übertragen werden. Diese Rechte müssen klar vereinbart werden.

Ich lasse die Texte von einer externen Texterin schreiben. Muss ich ihren Namen angeben?

Das ist abhängig von der Vereinbarung. Am besten klärst du in der Vereinbarung auch, wofür (Website, Drucksorten, Social Media) die Texte verwendet werden dürfen.

von Ines Fritz

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