Datenschutz – Information Datenverarbeitung im Rahmen des Kostenersatzes für PCR-Testungen im Rahmen der 24-Stunden-Betreuung
Gemäß Art. 13 der Datenschutz-Grundverordnung möchten wir Sie informieren, dass die von Ihnen bekannt gegebenen personenbezogenen Daten (elektronisch) verarbeitet werden.
Das Amt der Kärntner Landesregierung sowie die Wirtschaftskammer Kärnten verarbeitet im Rahmen der Auszahlung des Kostenersatzes für PCR-Testungen im Rahmen der 24-Stunden-Betreuung
personenbezogene Daten: Name, Geburtsdatum und Adresse, Telefonnummer, E-Mail, Sozialversicherungsnummer, Bankverbindung
Diese Daten sind für die Auszahlung der Förderung des PCR-Tests erforderlich und werden ausschließlich für diesen Zweck verwendet.
Ihre Daten werden nicht an Dritte weitergegeben.
Die Erhebung und Verarbeitung erfolgt gemäß Artikel 44 des 2. COVID-19-Gesetzes, BGBl I Nr. 16 /2020, in Verbindung mit dem Pflegefondsgesetz zur Bewältigung der COVID-19 Krisensituation.
Nach einem Ablauf von sieben Jahren ab der Auszahlung werden diese Daten gelöscht.
Ihnen stehen hinsichtlich Ihrer bei uns gespeicherten Daten grundsätzlich die Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Datenübertragbarkeit, Widerruf und Widerspruch zu.
Für die Wahrnehmung Ihrer Rechte stehen ihnen zur Verfügung:
Amt der Kärntner Landesregierung,
Abteilung 5 – Gesundheit und Pflege,
Unterabteilung Pflegewesen.
Tel: 0505360
Mail: abt5.pflege@ktn.gv.at
Mießtaler Straße 1
9020 Klagenfurt
sowie der Datenschutzbeauftragte des Landes Kärnten
Amt der Kärntner Landesregierung
Abteilung 1 – Landesamtsdirektion
Datenschutzbeauftragter
Arnulfplatz 1
9021 Klagenfurt
Telefon: (+43) 050 5360
E-Mail: datenschutzbeauftragter@ktn.gv.at.
Sofern Sie der Auffassung sind, dass die Verarbeitung Ihrer Daten gegen das Datenschutzrecht verstößt oder Ihre datenschutzrechtlichen Ansprüche sonst in einer Weise verletzt worden sind, haben Sie ferner die Möglichkeit, Beschwerde bei der Datenschutzbehörde zu erheben.